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   BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22   

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https://dejure.org/2023,28439
BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22 (https://dejure.org/2023,28439)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2023 - 2 StR 138/22 (https://dejure.org/2023,28439)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2023 - 2 StR 138/22 (https://dejure.org/2023,28439)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, §§ 261, 267 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 357 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer bestreitenden Angeklagten von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Mittäterin; Darstellung und Bewertung der Umstände der Entstehung und des näheren Inhalts der die Angeklagte ...

  • rewis.io
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  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 85
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08

    Beweiswürdigung (Betäubungsmittelstraftaten; Aufklärungshilfe)

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22
    aa) Hängt - wie hier - die Überzeugung von der Täterschaft einer bestreitenden Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Mittäterin ab, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 19; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 11; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08, StV 2008, 451; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 6 StR 445/22, NStZ-RR 2023, 222; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183).

    Dabei kann es geboten sein, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der die Angeklagte belastenden Aussage sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob die Überzeugungsbildung des Tatgerichts auf rational nachvollziehbaren Erwägungen beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08, StV 2008, 451; BGH, Beschluss vom 22. März 2023 - 6 StR 445/22, NStZ-RR 2023, 222 mwN).

  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22
    aa) Hängt - wie hier - die Überzeugung von der Täterschaft einer bestreitenden Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Mittäterin ab, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 19; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 11; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08, StV 2008, 451; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 6 StR 445/22, NStZ-RR 2023, 222; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183).

    cc) Dabei hatte die Jugendkammer auch deshalb Anlass zur Darlegung der Aussageinhalte aus dem Ermittlungsverfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 20 mwN), weil sich die Einlassung der Mitangeklagten E.      in der Hauptverhandlung in einer als richtig bestätigten Verteidigererklärung erschöpfte, zu der keine Rückfragen zugelassen waren.

  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 445/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22
    aa) Hängt - wie hier - die Überzeugung von der Täterschaft einer bestreitenden Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Mittäterin ab, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19 Rn. 19; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19 Rn. 11; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08, StV 2008, 451; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 6 StR 445/22, NStZ-RR 2023, 222; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183).

    Dabei kann es geboten sein, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der die Angeklagte belastenden Aussage sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob die Überzeugungsbildung des Tatgerichts auf rational nachvollziehbaren Erwägungen beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08, StV 2008, 451; BGH, Beschluss vom 22. März 2023 - 6 StR 445/22, NStZ-RR 2023, 222 mwN).

  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 435/08

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht; besondere Schwere der Schuld; direkter

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22
    b) Schließlich merkt der Senat an, dass die im Rahmen der Strafzumessung zu Lasten der Angeklagten herangezogene Erwägung, die aufwendigen Bemühungen zur Leichenbeseitigung lassen ein gesteigertes Maß an krimineller Energie erkennen, nicht frei von rechtlichen Bedenken ist (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 435/08 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 17. August 1984 - 3 StR 293/84, NStZ 1985, 21).
  • BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84

    Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22
    b) Schließlich merkt der Senat an, dass die im Rahmen der Strafzumessung zu Lasten der Angeklagten herangezogene Erwägung, die aufwendigen Bemühungen zur Leichenbeseitigung lassen ein gesteigertes Maß an krimineller Energie erkennen, nicht frei von rechtlichen Bedenken ist (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 435/08 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 17. August 1984 - 3 StR 293/84, NStZ 1985, 21).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22
    Die Urteilsgründe geben auch insoweit Anlass zur Sorge, dass sich das Landgericht dieser besonderen Beweissituation und dem nur eingeschränkten Beweiswert einer Einlassung mittels Verteidigererklärung (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180, 182; BGH, Urteil vom 7. September 2022 - 6 StR 225/22 Rn. 13) nicht bewusst war.
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22
    So vermag der Senat die Wertung des Landgerichts, dass die dreimalige Änderung des Einlassungsverhaltens der Mitangeklagten E.       während der polizeilichen Vernehmung und deren Anpassung an ihren Verlauf nicht dagegen spreche, dass ihre wiederum die Angeklagte belastende Einlassung der Wahrheit entspreche und dass dieses Einlassungsverhalten der Mitangeklagten "aus der langen Dauer der polizeilichen Vernehmung und des sich darin stets erhöhenden Drucks" resultiere, ohne Kenntnis des konkreten Aussageverhaltens der Mitangeklagten E.       in der polizeilichen Vernehmung nicht nachzuvollziehen (vgl. auch Senat, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6 - Beweiskraft; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22
    Der Tatrichter ist - über den Wortlaut des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO hinaus - verpflichtet, die wesentlichen Beweiserwägungen so darzulegen, dass seine Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachzuvollziehen und auf Rechtsfehler zu überprüfen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114, 115).
  • BGH, 07.09.2022 - 6 StR 225/22

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22
    Die Urteilsgründe geben auch insoweit Anlass zur Sorge, dass sich das Landgericht dieser besonderen Beweissituation und dem nur eingeschränkten Beweiswert einer Einlassung mittels Verteidigererklärung (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180, 182; BGH, Urteil vom 7. September 2022 - 6 StR 225/22 Rn. 13) nicht bewusst war.
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22
    So vermag der Senat die Wertung des Landgerichts, dass die dreimalige Änderung des Einlassungsverhaltens der Mitangeklagten E.       während der polizeilichen Vernehmung und deren Anpassung an ihren Verlauf nicht dagegen spreche, dass ihre wiederum die Angeklagte belastende Einlassung der Wahrheit entspreche und dass dieses Einlassungsverhalten der Mitangeklagten "aus der langen Dauer der polizeilichen Vernehmung und des sich darin stets erhöhenden Drucks" resultiere, ohne Kenntnis des konkreten Aussageverhaltens der Mitangeklagten E.       in der polizeilichen Vernehmung nicht nachzuvollziehen (vgl. auch Senat, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6 - Beweiskraft; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15).
  • BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen

  • BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01

    Täterschaftliches Handeltreiben; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei belastenden

  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage - besondere Glaubwürdigkeitsprüfung;

  • BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 06.12.2022 - 2 StR 278/22

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
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